Was ist bunt, schrill und einer Party würdig? – Richtig, das Leben!

Weil die Karnevalszeit das am besten zum Ausdruck bringt und damit Sie das Leben noch ein bisschen schöner feiern können, laden wir Sie zu unserem Karnevalsgewinnspiel ein. Mit etwas Glück gewinnen Sie einen 200€-Gutschein von Mydays!

Warum wir so einen Narren an Karneval gefressen haben? Er lehrt uns, dass Unterschiede uns bereichern. Denn jeder Jeck ist anders. Der eine ruft Helau, der andere Alaaf. Eine ist gern Clown, die andere Vampir. Und wieder andere feiern gern – auch ohne Karneval. Wichtig ist, dass wir das Positive nicht aus den Augen verlieren. Ein buntes Miteinander bringt uns sicher durch düstere Zeiten.


Ihre Teilnahme am Gewinnspiel
Wenn Sie unseren 200€-Mydays-Gutschein gewinnen möchten, zeigen Sie uns, wie Sie das Leben, die Vielfalt oder eben Karneval feiern. Dazu posten Sie ein Foto davon auf Ihrem Insta-Profil als Beitrag mit dem Hashtag #Temptonfeiert. Toll wäre es, wenn Sie Ihren Beitrag mit unserer (Niederlassung @tempton_niederlassung) verlinken. Mit dem besten Foto gewinnen Sie.

Wir freuen uns auf viele bunte und schrille Partybilder und drücken Ihnen die Daumen! 

 


1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Tempton Group GmbH, Schürmannstraße 24, 45136 Essen (nachfolgend: Tempton). 

Hinweis: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern Tempton als VeranstalterIin. 


2. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und auf Instagram registriert sind. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von Tempton gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält Tempton sich vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.


3. Gewinne
Beim ausgeschriebenen Gewinn handelt es sich um ein von Tempton zur Verfügung gestellter 200€-Mydays-Gutschein. 


4. Wie erfolgt die Teilnahme?
Das Gewinnspiel startet am 13.02.2023 endet am 24.02.2023. Das Gewinnspiel findet auf Instagram statt. Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer ein Foto als Beitrag mit dem Hashtag #temptonfeiert auf seinem Instagram-Account posten. Damit werden die Gewinnspielbedingungen automatisch akzeptiert. 


5. Gewinnermittlung und Benachrichtigung
Der Gewinner wird per Bildauswahl unter allen richtigen Einsendungen ermittelt. Gewinner werden via Instagram-Nachricht über Ihren Gewinn informiert. Zusätzlich wird das Gewinnerbild via Beitrag und Story mit Instagram-Benutzernamen repostet. Zwecks Gewinnübermittlung sollte der Gewinner innerhalb einer Woche Kontakt zur Tempton Group GmbH aufnehmen, um seine Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift und E-Mailadresse) zu übermitteln. Erfolgt die Einsendung nicht zeitnah, kann Tempton dem Gewinner eine Frist für die Einsendung setzen. Erfolgt die Übersendung der Kontaktdaten nicht innerhalb einer von Tempton gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch.

Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Tempton nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.


6. Ausschluss von Teilnehmern
Tempton behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

Tempton bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von Tempton gesetzten Frist, behält sich Tempton vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 4 geregelt.


7. Datenschutz
Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen. Diese finden Sie unter folgendem Link https://www.tempton.de/datenschutz (bitte klicken Sie hier).


8. Haftungsausschluss
Tempton übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.


9. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
Tempton behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.


Tempton ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird,
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.


10. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


11. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


12. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass Tempton nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.